LzO - Regionale Stiftung
LzO - Regionale Stiftung

WIE ERFOLGT DIE VERGABE VON STIFTUNGSMITTELN?

Die Stifter regeln im Rahmen ihres Stiftungsfonds oder ihrer Treuhandstiftung, welche Einrichtung in welcher Form begünstigt werden soll. Kein anderer! Über die Mittelvergabe der übrigen Stiftungserträge entscheiden die zuständigen Stiftungsgremien. Dabei werden sie von einem wesentlichen Grundsatz geleitet: sowohl regional als auch thematisch ausgewogen zu agieren.


SIE KÖNNTEN UNTERSTÜTZUNG GEBRAUCHEN?

Sie möchten ein Projekt im Geschäftsgebiet der LzO verwirklichen, das Fantasie, Ideenreichtum und Engagement erkennen lässt? Ein Projekt, das Modell- und Vorbildfunktion hat und damit richtungsweisend ist? Ihre Maßnahmen regen zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement an? Die Kulturwerte des Oldenburger Landes werden hierdurch gestärkt? Dann haben Sie gute Chancen, durch unsere Regionale Stiftung der LzO gefördert zu werden. 
Dabei setzen wir selbstverständlich voraus, dass Sie, als Projektträger, angemessene Eigenmittel mit einbringen.

 

Darüber hinaus ist eine Förderung durch die Stiftung unter anderem an diese Kriterien gebunden:

  • Das zu fördernde Projekt sollte einen regionalen Einmaligkeitscharakter sowie eine hohe regionale Bedeutung aufweisen und eine nachhaltige Außenwirkung beinhalten.
  • Das Vorhaben muss einer definierten Zielgruppe beziehungsweise Einrichtung oder einer breiten Bevölkerungsschicht zugute kommen.
  • Die Förderungen erfolgen ausschließlich durch finanzielle Unterstützung. 
  • Die Zuwendungen müssen einmalig und projektbezogen sein.

Von einer Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Vorhaben, die nicht den Stiftungszwecken gemäß Stiftungssatzung entsprechen 
  • politische Gruppen 
  • Einzelpersonen 
  • Maßnahmen, zu deren Durchführung eine Rechtspflicht für den Antragsteller besteht 
  • Zuschüsse zu laufenden, regelmäßigen Verwaltungs- und Personalkosten sowie Kursgebühren und Reisekosten 
  • Pflichtaufgaben juristischer Personen des öffentlichen Rechtes und deren Einrichtungen 
  • Vorhaben, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen 
  • Druckkostenzuschüsse für Orts-, Vereins- und Heimatchroniken sowie Festschriften
  • Kunst-/Kulturtage- und Festveranstaltungen sowie Tagungen, Symposien und ähnliche Veranstaltungsformate 
  • Bauvorhaben (Ausnahme: denkmalpflegerische Maßnahmen sowie Ausstattung) 
  • Maßnahmen, die bereits vor Antragstellung begonnen wurden



Welche Unterlagen benötigt die Stiftung?

Alle Institutionen und Vereine im Geschäftsgebiet der LzO, deren Wirken auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist, können einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Das erforderliche Antragsformular samt Finanzierungsplan finden Sie hier.

Um Ihr Vorhaben richtig einschätzen und in Ihrem Sinne eine zügige Entscheidung treffen zu können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen schriftlich an die Geschäftsführung der Stiftung einzureichen:

 

Diese Informationen sind unter anderem wichtig:

1. Kontaktdaten des Antragstellers 
2. Nähere Erläuterungen zum Projekt:

  • Rahmenbedingungen 
  • Zielsetzung 
  • Nutzerkreis 
  • Art und Umfang der Durchführung 
  • Beginn, Ablauf und Dauer

3. Kosten/Finanzierung
Wie setzen sich die Kosten nachweislich zusammen? In welchem Umfang erfolgt eine Eigenbeteiligung? Werden noch andere potentielle Förderer angesprochen? Wie ist deren Zusagestand? 
Gern können Sie mit der Geschäftsführung auch vor Einreichung eines schriftlichen Antrags Ihr Anliegen erörtern.

 

Wie geht es dann weiter?

Über die Entscheidung der zuständigen Gremien erhalten Sie zeitnah eine Benachrichtigung. Sollten zwischenzeitlich noch Punkte zu klären sein, setzt sich die Geschäftsführung vorab mit Ihnen in Verbindung.

 

Im Falle einer Förderzusage wünschen wir uns:

  • Abstimmung gemeinsamer öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen 
  • Einhaltung des eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans 
  • umgehende Mitteilung bei Änderungen am Projektinhalt sowie der Kosten und Finanzierung 
  • Mittelabruf gemäß unserer Förderzusage
  • frühzeitige Mitteilung im Falle, dass sich die Projektrealisierung verschiebt und die Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden 
  • Einreichung eines Projektberichts nach Abschluss (z.B. Presseberichte, Bildmaterial)


Wir freuen uns darauf, mit Ihnen vor Ort viel Gutes zu bewegen.

Website Erstellung durch OSG neue Medien mbh, Oldenburg