Die Stifter regeln im Rahmen ihres Stiftungsfonds oder ihrer Treuhandstiftung, welche Einrichtung in welcher Form begünstigt werden soll. Kein anderer! Über die Mittelvergabe der übrigen Stiftungserträge entscheiden die zuständigen Stiftungsgremien. Dabei werden sie von einem wesentlichen Grundsatz geleitet: sowohl regional als auch thematisch ausgewogen zu agieren.
Sie möchten ein Projekt im Geschäftsgebiet der LzO verwirklichen, das Fantasie, Ideenreichtum und Engagement erkennen lässt? Ein Projekt, das Modell- und Vorbildfunktion hat und damit richtungsweisend ist? Ihre Maßnahmen regen zur gesellschaftlichen Mitverantwortung sowie zu sozialem Engagement an? Die Kulturwerte des Oldenburger Landes werden hierdurch gestärkt? Dann haben Sie gute Chancen, durch unsere Regionale Stiftung der LzO gefördert zu werden.
Dabei setzen wir selbstverständlich voraus, dass Sie, als Projektträger, angemessene Eigenmittel mit einbringen.
Alle Institutionen und Vereine im Geschäftsgebiet der LzO, deren Wirken auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist, können einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Das erforderliche Antragsformular samt Finanzierungsplan finden Sie hier.
Um Ihr Vorhaben richtig einschätzen und in Ihrem Sinne eine zügige Entscheidung treffen zu können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen schriftlich an die Geschäftsführung der Stiftung einzureichen:
1. Kontaktdaten des Antragstellers
2. Nähere Erläuterungen zum Projekt:
3. Kosten/Finanzierung
Wie setzen sich die Kosten nachweislich zusammen? In welchem Umfang erfolgt eine Eigenbeteiligung? Werden noch andere potentielle Förderer angesprochen? Wie ist deren Zusagestand?
Gern können Sie mit der Geschäftsführung auch vor Einreichung eines schriftlichen Antrags Ihr Anliegen erörtern.
Über die Entscheidung der zuständigen Gremien erhalten Sie zeitnah eine Benachrichtigung. Sollten zwischenzeitlich noch Punkte zu klären sein, setzt sich die Geschäftsführung vorab mit Ihnen in Verbindung.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen vor Ort viel Gutes zu bewegen.
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