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Es gibt gute Gründe, Gutes zu tun! Mit einer gemeinnützigen Stiftung und nicht zu vergessen, die steuerlichen Anreize, die der Staat Ihnen gewährt!
Auch unter steuerlichen Aspekten ist Ihr Engagement ein Gewinn!
Sonderausgaben (allgemein) Zuwendungen an die Stiftung können Sie in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Selbstständige und Gewerbebetreibende können alternativ auch 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter anrechnen lassen. Der neue Spendenabzugsbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn eine Spende in einem einkunftsschwächeren Jahr geleistet wurde.Sonderausgabenabzug bei Neugründung und Zustiftungen in bestehende Stiftungen Für Zuwendungen anlässlich der Neugründung einer Stiftung sowie für Zustiftungen in bereits bestehende Stiftungen sieht das Einkommensteuergesetz einen Sonderausgabenabzug von bis zu 1 Million Euro vor. Dieser Betrag kann frei auf das Jahr der Zuwendung und die darauf folgenden neun Jahre verteilt werden. Der Höchstbetrag steht bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehepartner einzeln zu.Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung Über eine Eintragung der Sonderausgaben in der Lohnsteuerkarte ist es möglich, die Einkommensteuervorauszahlungen zu kürzen.Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer Stiftungszuwendungen in den Vermögensstock der Regionalen Stiftung der LzO unterliegen nicht der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, da die Stiftung gemäß ihrer Satzung (siehe § 2) ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördert.Und das Beste: Auch die zukünftig zu erzielenden Erträge der Stiftung sind bei dieser im Rahmen der Vermögensverwaltung steuerfrei.
Die Tradition der Stiftungen reicht lange zurück und ist älter als das Christentum. In Deutschland geht die Idee des Stiftens bis auf das frühe Mittelalter zurück. Schon damals schufen zahlreiche wohlhabende Familien karitative Einrichtungen wie Kranken- oder Waisenhäuser. Diese Tradition können Sie heute mit fortsetzen. Je nach persönlichem Wunsch und der vorhandenen Vermögensbasis eröffnet Ihnen die Regionale Stiftung der LzO den entsprechenden Handlungsspielraum für Ihr Engagement. Bereits mit kleinen Beträgen (Spende ab 10 Euro) können Sie viel Gutes in der Region bewirken und damit Zeichen setzen, z.B. im kulturellen Bereich, der Denkmalpflege, der Jugend- und Altenhilfe oder des Tierschutzes. Kleinere Spenden sind daher ebenso willkommen wie großzügige Zustiftungen zum Kapital der Regionalen Stiftung.
Gutes tun– auch in der Zukunft Um Ihr Engagement auch für die Zukunft sicherzustellen, können Sie alle Varianten „Gutes zu tun" testamentarisch festlegen lassen. Sowohl der Stiftungsfonds als auch die Treuhandstiftung sind dauerhaft, also auch über den Tod des Stifters hinaus, gesichert.
Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Regionalen Stiftung
der LzO Mit einer Spende können Sie sich bereits ab 10 Euro
engagieren und gemeinsam mit vielen anderen Spendern dazu beitragen, dass
Großes bewirkt werden kann!
Eine Zustiftung ist ab 1.000 Euro möglich und erhöht den Kapitalstock und damit die laufenden Erträge der Regionalen Stiftung. Damit wird der dauerhafte Fortbestand zahlreicher Förderungsmöglichkeiten gesichert.
Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um eine zweckgebundene Zustiftung. Ab einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro haben Sie die Möglichkeit, selbst festzulegen, für welchen Stiftungszweck und welche gemeinnützige Einrichtung die erwirtschafteten Erträge verwendet werden sollen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Auf Wunsch kann der Stiftungsfonds auch mit Ihrem Namen verbunden werden, z.B. „Robert Schulze Stiftungsfonds für den Tierschutzverein e.V.“ oder „Martina Wilken Stiftungsfonds für den Kindergarten Sonnenschein“. Lediglich die Kosten für die Vermögensanlage schmälern die Erträge.
Diese Form eines gemeinnützigen Engagements ist ab einem Kapitaleinsatz von 100.000 Euro unter dem Dach der Regionalen Stiftung möglich und entspricht quasi einer eigenen Stiftung. Allerdings ist sie im Gegensatz zu einer eigenständigen rechtsfähigen Stiftung mit weniger Aufwand verbunden. Bei der Treuhandstiftung haben Sie die Möglichkeit, gleich mehrere Förderungszwecke nach Ihren persönlichen Wünschen festzulegen sowie den Namen der Stiftung frei zu bestimmen. Die für die Vermögensanlage und erforderliche Buchhaltung anfallenden Kosten werden durch die Erträge getragen. Für welche Variante des Engagements Sie sich auch entscheiden:
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