"Gutes tun" mit der Regionalen Stiftung der LzO

 

   

Es gibt gute Gründe, Gutes zu tun!

Mit einer gemeinnützigen Stiftung

  • schaffen Sie etwas für die Ewigkeit, denn Sie bewahren ein besonderes Andenken an die Dinge, die Ihnen besonders am Herzen liegen.

  • übernehmen Sie soziale Verantwortung für ausgewählte „Brennpunkte“ in Ihrer Region.

  • geben Sie Ihrem Vermögen einen neuen Sinn, in dem Sie festlegen, welches Anliegen dauerhaft mit Ihrer Stiftung gefördert werden soll.

  • geben Sie etwas von dem weiter, was Ihnen im Leben Gutes widerfahren ist.

  • sind Sie Vorbild und animieren Andere zum Mitmachen.

  • bleiben Sie auf Dauer in bester Erinnerung, denn Sie können mit Ihrem Namen Geschichte schreiben.
  • und nicht zu vergessen, die steuerlichen Anreize, die der Staat Ihnen gewährt!

     

    Auch unter steuerlichen Aspekten ist Ihr Engagement ein Gewinn!


    Die Errichtung oder Begünstigung einer gemeinnützigen Stiftung ist mit weit reichenden steuerlichen Vorteilen verbunden.

    Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürger-schaftlichen Engagements“ verabschiedet. Dabei stehen Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht im Fokus dieser Gesetzesreform. Ziel war zum einen, dass Spendenrecht zu vereinfachen und zum anderen die Anreize, Gutes zu tun, steuerlich zu optimieren. Vor allem für Stifter sieht die Reform weitreichende Verbesserungen vor.

    Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. (siehe PDF-Infoblatt)

    Die wichtigsten Vergünstigungen möchten wir Ihnen kurz vorstellen:


    Sonderausgaben (allgemein)

    Zuwendungen an die Stiftung können Sie in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Selbstständige und Gewerbebetreibende können alternativ auch 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter anrechnen lassen. Der neue Spendenabzugsbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn eine Spende in einem einkunftsschwächeren Jahr geleistet wurde.

    Sonderausgabenabzug bei Neugründung und Zustiftungen in bestehende Stiftungen

    Für Zuwendungen anlässlich der Neugründung einer Stiftung sowie für Zustiftungen in bereits bestehende Stiftungen sieht das Einkommensteuergesetz einen Sonderausgabenabzug von bis zu 1 Million Euro vor. Dieser Betrag kann frei auf das Jahr der Zuwendung und die darauf folgenden neun Jahre verteilt werden. Der Höchstbetrag steht bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehepartner einzeln zu.

    Kürzung der Einkommensteuervorauszahlung

    Über eine Eintragung der Sonderausgaben in der Lohnsteuerkarte ist es möglich, die Einkommensteuervorauszahlungen zu kürzen.

    Keine Erbschafts- und Schenkungssteuer

    Stiftungszuwendungen in den Vermögensstock der Regionalen Stiftung der LzO unterliegen nicht der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer, da die Stiftung gemäß ihrer Satzung (siehe § 2) ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke fördert.

    Und das Beste: Auch die zukünftig zu erzielenden Erträge der Stiftung sind bei dieser im Rahmen der Vermögensverwaltung steuerfrei.


    Gutes tun: Vier Wege führen zum Ziel!

    Die Tradition der Stiftungen reicht lange zurück und ist älter als das Christentum. In Deutschland geht die Idee des Stiftens bis auf das frühe Mittelalter zurück. Schon damals schufen zahlreiche wohlhabende Familien karitative Einrichtungen wie Kranken- oder Waisenhäuser. Diese Tradition können Sie heute mit fortsetzen.

    Je nach persönlichem Wunsch und der vorhandenen Vermögensbasis eröffnet Ihnen die Regionale Stiftung der LzO den entsprechenden Handlungsspielraum für Ihr Engagement. Bereits mit kleinen Beträgen (Spende ab 10 Euro) können Sie viel Gutes in der Region bewirken und damit Zeichen setzen, z.B. im kulturellen Bereich, der Denkmalpflege, der Jugend- und Altenhilfe oder des Tierschutzes. Kleinere Spenden sind daher ebenso willkommen wie großzügige Zustiftungen zum Kapital der Regionalen Stiftung.


    Die Regionale Stiftung der LzO kümmert sich bei allen Varianten um eine dauerhafte Organisation und Verwaltung ohne zusätzliche Kosten. Einfacher und günstiger können Sie nicht „stiften" gehen.

    Gutes tun– auch in der Zukunft

    Um Ihr Engagement auch für die Zukunft sicherzustellen, können Sie alle Varianten „Gutes zu tun" testamentarisch festlegen lassen. Sowohl der Stiftungsfonds als auch die Treuhandstiftung sind dauerhaft, also auch über den Tod des Stifters hinaus, gesichert.

     

    Ihre Möglichkeiten im Rahmen der Regionalen Stiftung der LzO

    Spende

    Mit einer Spende können Sie sich bereits ab 10 Euro engagieren und gemeinsam mit vielen anderen Spendern dazu beitragen, dass Großes bewirkt werden kann!
    Übrigens, Spenden, die nicht ausdrücklich das Stiftungskapital erhöhen sollen, wird die Regionale Stiftung der LzO zeitnah für die Förderzwecke verwenden. Diese Regelung gewährleistet, dass sich in Ihrer Region auch kontinuierlich etwas zum Guten bewegt.


    Zustiftung

    Eine Zustiftung ist ab 1.000 Euro möglich und erhöht den Kapitalstock und damit die laufenden Erträge der Regionalen Stiftung. Damit wird der dauerhafte Fortbestand zahlreicher Förderungsmöglichkeiten gesichert.


    Stiftungsfonds

    Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um eine zweckgebundene Zustiftung. Ab einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro haben Sie die Möglichkeit, selbst festzulegen, für welchen Stiftungszweck und welche gemeinnützige Einrichtung die erwirtschafteten Erträge verwendet werden sollen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. Auf Wunsch kann der Stiftungsfonds auch mit Ihrem Namen verbunden werden, z.B. „Robert Schulze Stiftungsfonds für den Tierschutzverein e.V.“ oder „Martina Wilken Stiftungsfonds für den Kindergarten Sonnenschein“. Lediglich die Kosten für die Vermögensanlage schmälern die Erträge.


    Treuhandstiftung

    Diese Form eines gemeinnützigen Engagements ist ab einem Kapitaleinsatz von 100.000 Euro unter dem Dach der Regionalen Stiftung möglich und entspricht quasi einer eigenen Stiftung. Allerdings ist sie im Gegensatz zu einer eigenständigen rechtsfähigen Stiftung mit weniger Aufwand verbunden.

    Bei der Treuhandstiftung haben Sie die Möglichkeit, gleich mehrere Förderungszwecke nach Ihren persönlichen Wünschen festzulegen sowie den Namen der Stiftung frei zu bestimmen. Die für die Vermögensanlage und erforderliche Buchhaltung anfallenden Kosten werden durch die Erträge getragen.

    Für welche Variante des Engagements Sie sich auch entscheiden:
    Ihr Vermögen kommt unserer Region zu Gute – Generationen übergreifend!