Was verbirgt sich hinter dem Wort „Stiftung“? Bei einer Stiftung wird ein Vermögen, ganz oder teilweise, einem bestimmten und auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich zur Verfügung gestellt. Im Gegensatz zu einer Spende, der „kleineren Schwester“ der Stiftung, wird das Stiftungsvermögen nicht verbraucht sondern muß für die dauerhafte Erfüllung der Stiftungszwecke real erhalten bleiben. Lediglich die Erträge, die das Stiftungskapital erwirtschaftet, dürfen zur Förderung der Zwecke verwendet werden. Welche Wesensmerkmale kennzeichnen eine Stiftung?
Eine Stiftung kann sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen (per Testament
oder Erbvertrag) errichtet werden. Dabei entscheiden die persönlichen
Lebensumstände, Bedürfnisse und die Vermögenssituation, wann
individuell der günstigste Zeitpunkt hierfür ist. Der Stifter
hat darüber hinaus die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Stiftung
zu errichten und bereits mit einem kleineren Betrag auszustatten und diese
von Todes wegen später als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einzusetzen.
Dies wäre eine Art Kombination aus beiden Varianten.
Welche Stiftungsorganisationen kennt das Privatrecht? Im Privatrecht unterscheiden wir zwischen der selbstständigen (= rechtsfähigen) und unselbstständigen (= treuhänderischen) Stiftung. Beide Rechtsformen enthalten dieselben Anforderungen bezüglich des Stiftungsvermögens und der –zwecke. Abweichungen existieren hinsichtlich ihrer organisatorischen Ausgestaltung. Rechtsfähige Stiftung Diese Stiftungsform ist als juristische Person rechtlich eigenständig und damit selbst handlungsfähig. Die Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (für Niedersachsen: das „Ministerium für Inneres und Sport“) prüft die Satzung und erteilt der Stiftung die Anerkennung. In wieweit die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllt werden, überwacht die zuständige Finanzbehörde. Da diese Stiftungsform einer eigenen Organisation bedarf, die das laufende Stiftungsgeschäft betreibt, ist sie eher für größere Stiftungsvorhaben geeignet, die sowohl operativ als auch fördernd tätig sein möchten.
Diese Stiftungsform ist zwar nicht rechtlich selbstständig, bietet aber vergleichbare Möglichkeiten. Die Treuhandstiftung basiert auf einem Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder. Als Treuhänder käme bspw. die „Regionale Stiftung der LzO“ in Frage, die die erforderlichen organisatorischen Strukturen bereitstellt. Dabei entstehen dem Stifter Kostenvorteile bei der Errichtung sowie der laufenden Verwaltung. Das staatliche Anerkennungsverfahren und die sonstige laufende Aufsicht durch die Stiftungsbehörde entfallen. Somit lassen sich auch spätere Satzungsänderungen leichter bewerkstelligen. Steuerrechtlich ist sie der rechtsfähigen Stiftung gleichgestellt.
Bitte lesen Sie dazu unseren Beitrag unter der Rubrik „Portrait / Der Region zuliebe“ – steuerliche Aspekte.
Stiftungen, die im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 ff.) mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind steuerbegünstigt. Umgangssprachlich bezeichnet man diese als „gemeinnützig“.
Eine Förderstiftung unterstützt entsprechend ihrer Ziele die Tätigkeiten anderer. Dies können bspw. gemeinnützige Einrichtungen oder Personen sein, die in Form von Zuschüssen, Stipendien oder weiteren Zuwendungsmöglichkeiten gefördert werden. Eine operativ tätige Stiftung initiiert eigene Projekte, mit Hilfe derer sie ihr Stiftungsvorhaben realisiert. Die „Regionale Stiftung der LzO“ sieht in ihrer Satzung (siehe § 2 Ziffer 7) beide Möglichkeiten der Zweckerfüllung vor. Welchen Namen kann ich meiner Stiftung geben? Grundsätzlich kann der Stifter bei der Namensgebung seiner Stiftung frei wählen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass der Name nicht mit bereits bestehenden Stiftungen verwechselt werden kann. I. d. R. wird mittels des Namens an den Stifter erinnert und auf den eigentlichen Zweck verwiesen.
a) das Stiftungsgeschäft = einseitige Willenserklärung,
mit der der Stifter seinen Willen b) die Stiftungssatzung = quasi die „Seele“
der Stiftung, denn in ihr werden die Vorgaben
Bitte wenden Sie sich hierzu an unser Stiftungsmanagement.
Mehr Informationen zur Regionalen Stiftung der Landessparkasse zu Oldenburg erhalten Sie in den folgenden pdf-Dokumenten*. Sie können sich diese Dokumente online anschauen (einfacher Klick auf die Verlinkung) oder auch downloaden (Klick mit der rechten Maustaste, dann "speichern unter"). * um ein pdf-Dokument öffnen zu können benötigen Sie den
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Weitere Informationen zum Thema Stiftungen erhalten Sie beim Bundesverband Deutscher Stiftungen
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